Ewelina
Europarecht - bitte um eine Korrektion :) Die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europaeische Union hat zur Entstehung zwei Rechtsordnungen - nationalen und europaeischen - gefuehrt. Es war aber nicht klar, wie diese Rechtsnormen angewendet werden sollten. Der EuGH hat darueber im Urteil can Gend & Loos im Jahr 1963 entschieden und annerkannt, dass nicht nur die Mitgliedstaaten sondern auch die Einzelnen die Rechtssubjekte der einigen Vorschriften der Gemeinschaftsvertraege sind. Die Buerger koennen das Gemeinschaftsrecht (gegegwertig das Unionsrecht) unmittelbar anwenden, wenn seine Normen ohne weitere Konkretisierung anwendbar und unbedingt sind, keine weitere Vollzugsmassnahmen vorsehen und kein Ermessensspielraum fuer die Mitgliedstaaten bestehen.Ueberdies hat der EuGH in der Rechtssache Costa/ENEL entschieden, dass das nationale Recht im Kollisionfall zum Europarecht nicht angewendet werden darf. Es tritt aber nicht ausser Kraft. Dieses Urteil hat so genanntes Anwendungsvorrangprinzip annerkannt. Danke fuer ihre Hilfe!:)
Jan 27, 2015 7:40 PM
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Europarecht - bitte um eine Korrektion Korrektur :)

Die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europaeischen Union hat zur Entstehung zweier (/von zwei)  Rechtsordnungen - der nationalen und (der) europaeischen - gefuehrt. Es war aber nicht klar, wie diese Rechtsnormen angewendet werden sollten. Der EuGH hat darueber im Urteil can Gend & Loos im Jahr 1963 entschieden und annerkannt, dass nicht nur die Mitgliedstaaten sondern auch die Einzelnen die Rechtssubjekte der einiger Vorschriften der Gemeinschaftsvertraege sind. Die Buerger koennen das Gemeinschaftsrecht (gegegwärtig das Unionsrecht) unmittelbar anwenden, wenn seine Normen ohne weitere Konkretisierung anwendbar und unbedingt sind, keine weiteren Vollzugsmaßnahmen vorsehen und kein Ermessensspielraum fuer die Mitgliedstaaten besteht (/und keine Ermessensspielräume für die Mitgliedstaaten bestehen)._Ueberdies hat der EuGH in der Rechtssache Costa/ENEL entschieden, dass das nationale Recht im Kollisionsfall zum Europarecht nicht angewendet werden darf. Es tritt aber nicht außer Kraft. Dieses Urteil hat ein so genanntes Anwendungsvorrangprinzip annerkannt.

Danke fuer Ihre Hilfe!:)

January 28, 2015
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