Lucy
Völkerrecht und Bürgerrecht Was ist der Unterschied zwischen "Völkerrecht" , "Bürgerrecht", "Menschenrechte" und "Internationales Recht"?
30 mai 2011 14:20
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Völkerrecht: Rechtsbeziehungen zwischen Staaten (Völkern), aber auch von einzelnen Organisationen und Personen gegenüber anderen Staaten (leben, arbeiten, reisen im Ausland) oder Staatengemeinschaften (Europäische Union, Vereinte Nationen,...). Ungefähr (aber nicht exakt) Internationales Recht (oft auch Außenhandelsrecht, Flug- und Schiffahrtsrecht, Zoll- und Steuer-Abkommen, ...) Bürgerrecht: Rechtsbeziehungen zwischen den Einwohnern (Bürgern) eines Staates zu diesem Staat (Regierung, Verwaltung). Das können auch Grundrechte sein, die ein Staat seinen Bürgern garantiert. Manchmal sind damit nur die Regeln für die Staatsangehörigkeit gemeint, also, unter welchen Voraussetzungen man ein Bürger dieses Staates sein darf (in der Schweiz). Menschenrecht(e): Allgemein (aber nicht in allen Staaten) anerkannte Grundrechte, die jeder Mensch haben sollte. (Leben, Gesundheit, (Chancen-)Gleichheit, Erziehung, religiöse Freiheit,...)
30 mai 2011
Voelkerrecht = Recht des Volkes Buergerrecht = Recht der Buerger Menschnerechte = Rechte der Menschen Also, wie ist eignetlich deine Frage?
30 mai 2011
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