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Łukasz N.
Berechtigung - zu oder für?
In einem Buch zum Deutschlernen (Schwierige Wörter, Johannes Schumann) habe ich eine Aufgabe, in der ich die Präpositionen in die Lücken einfügen muss. Jetzt habe ich ein kleines Problem mit einem Satz, nämlich:
Ihre Berechtigung ... einen Aufenthalt in diesem Land ist befristet.
Am Ende des Buchs befindet sich eine ganz lange Liste mit Nomen und deren Präpositionen. Und darin steht das Wort Berechtigung mit 'für' zusammen. Aber das Internet (z.B. Reverso) und mein Langenscheidtwörterbuch sagen was anderes, nämlich 'zu'. Welche der beiden Präpositionen ist jedoch korrekt?
Danke für Ihre Antworten im Voraus.
PS Ich würde Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir auch darauf hinweisen, wo ich im oben stehenden Text die Fehler gemacht habe.
24 août 2019 22:01
Réponses · 4
1
Korrekt ist die Version mit für
Ihre Berechtigung FÜR einen Aufenthalt....
Hier folgt nach der Präposition nämlich ein Nomen/Substantiv (erkennbar an dem Artikel EINEN)
Die Präposition ZU müssten Sie verwenden, wenn anschließend ein Verb folgen würde
Beispiele:
Ich möchte Sie bitten sich hier nicht aufZUhalten
Der Chef hat uns geraten pünktlich ZU kommen
Ihre Berechtigung sich hier aufZUhalten ist begrenzt.
Allerdings klingt der Satz sehr unnatürlich. Besser wäre hier: Sie haben nur eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis FÜR dieses Land.
25 août 2019
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Łukasz N.
Compétences linguistiques
Néerlandais, Anglais, Allemand, Polonais
Langue étudiée
Anglais, Allemand
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