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Alexey
Der Gebrauch von infinitiv I und infinitiv II
Gleichzeitigkeit (infinitiv I):
Der Schwimmer versucht, das Ufer zu erreichen.
Der Schwimmer hat versucht, das Ufer zu erreichen.
Vorzeitigkeit (infinitiv II):
Der Angeklagte leugnet, das Auto gestohlen zu haben.
Der Angeklagte hat geleugnet, das Auto gestohlen zu haben.
1. Ist es wichtig, infinitiv II zu verwenden, oder ich kann ohne ihn auskommen, indem ich immer infinitiv I anwende?
2. Kann ich infinitiv II durch dass-Satz ersetzen?
z.B. "Der Angeklagte leugnet, dass das Auto von ihm gestohlen war/gestohlen worden ist/."
Oder
"Der Angeklagte leugnet, dass das Auto gestohlen hat."
2015年4月2日 19:33
回答 · 2
1
Hallo Alexey,
ich würde immer "Der Angeklagte leugnet, das Auto gestohlen zu haben." verwenden.
Bei " "Der Angeklagte leugnet, dass das Auto von ihm gestohlen war/gestohlen worden ist/." ist es nicht klar, ob nun der Angeklagte das Auto gestohlen haben soll oder ob er selbst ein Auto hat, welches ein anderer ihm gestohlen hat.
"Der Angeklagte leugnet, dass er das Auto gestohlen hat." Das müsste grammatikalisch in Ordnung sein, ich würde es aber nicht verwenden.
2015年4月2日
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Alexey
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