verboten/geächtet: Man darf etwas nicht tun.
Ein Verbot ist normalerweise eine juristisch begründete (Gesetz, Richtlinie) Regel.
"Geächtet" bedeutet, dass etwas von der Gesellschaft moralisch abgelehnt wird. Diese Regel muss nicht unbedingt ein "offizielles" Verbot sein. Es kann aber auch identisch mit einem Verbot sein.
Früher bedeutete "geächtet", dass eine Person in einer Gesellschaft keinen rechtlichen Schutz genießt (/hat). Wenn der Landesherr (z. B. König) jemanden ächtete (/über jemanden die Acht (/den Bann) verhängte), war diese Person nicht mehr durch die Gesetze des Landes geschützt. Sie hatte keine Rechte. Jeder konnte diese Person ohne Strafe töten.