Es ist an deutschen Universitäten nicht möglich, zweimal den gleichen Studiengang zu studieren. Also sich eine zweite Chance zu verschaffen, wenn man beim ersten Mal durchgefallen ist. Hat man in einem Studiengang die Prüfungen und, sofern vorgesehen, die Wiederholungsprüfungen abgelegt und ist durchgefallen, verliert man den weiteren Prüfungsanspruch (man darf die Prüfungen nicht noch einmal machen).
Also muss der Studienbewerber versichern ("eine Erklärung abgeben"):
Nein, ich habe diesen Studiengang noch nicht an einer anderen Universität studiert und bin dabei in den Prüfungen durchgefallen; und ich habe in diesem Studiengang auch nicht an einer anderen Universität bereits Prüfungen angefangen, aber die Abschlussprüfung noch nicht gemacht (ich befinde mich nicht in einem laufenden Prüfungsverfahren).
(If it's still confusing, I can explain it in English).