Das Staatsexamen ist die Prüfung am Ende des Studiums. Für Ärzte, Rechtsanwälte, Lehrer, ...
Auch Ausländer können an dieser Prüfung teilnehmen.
Deutsche Staatsangehörige können bei bestandenem Staatsexamen bestimmte Funktionen im Staatsdienst ausüben (/praktizieren). Ausländische Staatsangehörige können das auch. Aber nicht für bestimmte Beamtenstellen, bei denen man deutscher Staatsbürger (oder EU-Bürger) sein muss.
Beispiel: Chinesen, die Jura studieren, können nach Abschluss des Studiums in Deutschland (Staatsexamen) hier als Rechtsanwalt tätig sein. Aber nicht als Richter ernannt werden.