Hallo bude,
der Satz bedeutet, dass der Geschäftsführer berechtigt ist, Geschäfte mit sich selbst abzuschließen.
Ein Beispiel: Der Geschäftsführer von "Firma A" gründet "Firma B", die Produkte herstellt die "Firma A" benötigt.
Der Geschäftsführer von "Firma A" kann dann diese Produkte von sich selbst "Firma B" abkaufen oder einen Vertrag mit "Firma B" abschließen.
Da dies häufig für Steuerzwecke genutzt wird, ist es in Deutschland sehr umstritten.