Annual report
Da die Geschafttsfuehrung unter Inanspruchnahme der Erleichterungen gemaess 264 Abs.1 Satz 4 HGB zulaessigerweise keinen Lagebericht aufgestellt hat, koennen wir als Abschlussprufer zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrung, wie sie ansonsten im Lagebericht zum Ausdruck kaeme, nicht nach 321 Abs.1 Satz 2 HGB Stellung nehmen
I do not understand here " unter Inanspruchnahme der Erleichterungen gemaess 264 Abs.1 Satz 4 HGB zulaessigerweise ".
by the way, when i look at
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/, i do not find 264 section 1 sentence/clause 4. would you tell which one it is in this website?
danke