Hiyem Usta
Es hängt davon ab, wie alt sie sind? Wenn die Antwort 14-18 ist, dann kann ich sagen, sie sollen nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Sondern soll ein Speziellestrafrecht für die Jugendliche sein. Unbedingt sollen sie eine Psychotherapie nehmen. Wenn nichts passiert, ist auch sehr schlecht. Dann wahrscheinlich denken sie, dass das nicht so schlimm ist, eine schwere Straftat zu begehen. Das wäre sehr schlechte Auswirkung.
24 sep. 2021 13:02
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Es hängt davon ab, wie alt sie sind? Wenn die Antwort 14-18 ist, dann kann ich sagen, sie sollen nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Sondern soll es ein Spezielles trafrecht für Jugendliche gelten. Unbedingt sollen sie eine Psychotherapie starten. Wenn nichts passiert, ist das auch sehr schlecht. Dann denken sie wahrscheinlich , dass es nicht so schlimm ist, eine schwere Straftat zu begehen. Das hätte eine sehr schlechte Wirkung.
24 september 2021
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