Ein Anspruch ist »das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen« (§194 Abs. 1 BGB).
Grob gesagt also:
– Recht: Du darfst selbst etwas tun oder lassen.
– Anspruch: Du darfst verlangen, dass ein anderer etwas tut oder lässt.
18. Oktober 2017
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