Der Gebrauch von infinitiv I und infinitiv II
Gleichzeitigkeit (infinitiv I):
Der Schwimmer versucht, das Ufer zu erreichen.
Der Schwimmer hat versucht, das Ufer zu erreichen.
Vorzeitigkeit (infinitiv II):
Der Angeklagte leugnet, das Auto gestohlen zu haben.
Der Angeklagte hat geleugnet, das Auto gestohlen zu haben.
1. Ist es wichtig, infinitiv II zu verwenden, oder ich kann ohne ihn auskommen, indem ich immer infinitiv I anwende?
2. Kann ich infinitiv II durch dass-Satz ersetzen?
z.B. "Der Angeklagte leugnet, dass das Auto von ihm gestohlen war/gestohlen worden ist/."
Oder
"Der Angeklagte leugnet, dass das Auto gestohlen hat."