»Schmecken« und »riechen« können als Subjekt sowohl eine Person als auch einen Gegenstand haben:
– »ich rieche Gas« = »wahrnehmen«
– »Zucker schmeckt süß« = »einen Geschmack haben« (eine Wahrnehmung verursachen)
In den beiden Sätzen ist die zweite Bedeutung gemeint, man hat also ein aktives Verb und damit Partizip 1:
– eine gut schmeckende Suppe = eine Suppe, die gut schmeckt
– ein gut riechendes Parfüm = ein Parfüm, das gut riecht